Liebe Freunde und Kollegen,
zu Donald Trump, dem 47 Präsidenten der USA, wird wohl jeder seine eigene Meinung haben. Und ich vermute mal, bei vielen von uns ist die ziemlich eindeutig. Nur ist das Donald wohl recht egal, was wir Deutschen oder die Europäer über ihn denken – „America first“. Aber da wir uns umgekehrt wegen der selbst gewählten geopolitischen Verzwergung der letzten Jahrzehnte nicht leisten können, den Knaben zu ignorieren, hier ein paar Eindrücke, wie es um seine Einschätzung bei den Amerikanern steht.
Die Daten sind mit dem 19. Februar 2025 nicht mehr ganz frisch, aber gute Anhaltspunkte scheint mir eine Umfrage des altehrwürdigen US-Meinungsforschungsinstituts Gallup zu liefern. Danach war die Zustimmung für Trump und seine Politik schon vor den letzten Bocksprüngen mit Ukraine und Zöllen sehr gespalten und lief extrem an den Parteigrenzen der Republikaner und Demokraten. Erstaunlicherweise übertraf dabei schon im Befragungszeitraum 3. bis 16. Februar die kritische Haltung zu ihm landesweit die Zustimmung im Verhältnis 51 zu 45 Prozent, das waren die schlechtesten Zustimmungswerte für einen neuen Präsidenten seit den frühen 1950-er Jahren, wenn man von Trumps ersten Start 2017 einmal absieht.
Bisschen rätselhaft, denn immerhin war er drei Monate zuvor mit klarer Mehrheit gewählt worden. Ich bin da nicht so im Thema, aber dabei könnten auch die Eigenarten des amerikanischen Wahlrechts eine Rolle gespielt haben. Aber wie auch immer, bei seinem Präsidentenstart zeigt sich die Zerrissenheit der Nation bei Einzelthemen ganz besonders. So standen bei der Immigration bzw. deren Beschränkung 92 Prozent seiner Republikaner hinter ihm, aber nur sechs Prozent der Demokraten.
Die Ausrichtung zu dieser Einwanderungsfrage findet auch unter den Amis, die keiner Partei eindeutig zuneigen („Independents“), mit 40 Prozent die höchste Zustimmungsrate. Zwischen den Parteigängers lag das Gap bei riesigen 86 Prozentpunkten, bei Trumps Haltung zur Ukraine „nur“ bei 71 Prozent, aber auch da standen vier Fünftel der republikanischen Anhänger stramm hinter ihrem Leitwolf. Schauen Sie doch mal selbst zu Einzelthemen in die folgenden Grafik von Gallup.

Themenwechsel. Wie sieht es eigentlich bei all dem politischen Hin und Her um die riesigen Sondervermögen mit den Zinsen aus? Natürlich ist die Presse sofort aufgeregt und wirft mit Superlativen wie etwa der FOCUS um sich. Und hat dann auch jede Menge teils völlig unbekannte Experten zur Hand. Wie FOCUS-Redakteur Volker Tietz Birgit Weber, Finanzierungsberaterin bei Pasch & Kruszona in Krefeld. Wer zum Kuckuck ist das denn?
Sie verwöhnt uns angesichts des Widerspruchs von Zinsanstieg am langen Ende und Leitzinssenkung um einen Viertelprozent mit tiefen Wahrheiten wie: „Der Leitzins wird von der Zentralbank festgelegt und dient als Orientierung für die kurzfristigen Zinsen. Er hat in der Regel auch eine Signalwirkung für die Wirtschaft und das Zinsniveau. Diese Signalwirkung blieb diesmal für den Rentenmarkt völlig aus, denn einen Tag zuvor hatten die Union und SPD ein gigantisches Finanzpaket mit Milliarden neuer Schulden angekündigt. Dies führte am Mittwoch zum höchsten Zinsanstieg seit der deutschen Wiedervereinigung 1990.“ Auf die Nachfrage „Ist das logisch?“ Webers Antwort: „Ja. Das Angebot an neuen Bundesanleihen steigt durch die erhöhte Schuldenaufnahme und damit auch die Renditen.“
(Quelle: FOCUS. 11.3.25, https://www.focus.de/immobilien/finanzierungsexpertin-im-interview-mega-schuldenpaket-bringt-hoechsten-zinsanstieg-seit-wiedervereinigung_id_260756772.html )
Wenn man die Überschrift liest, ist man dann doch eher beruhigt, dass es beim angesprochenen Sprung bei Anleihen und Baufinanzierung vom vorvorigen Freitag bis diesen Dienstag bei einem Drittel Prozentpunkt geblieben ist. Das ist zwar unschön, aber nun auch nicht die gewaltige Verschiebung, denn solche Bewegungen gab es auch früher zuhauf wie die Grafik zeigt, wenngleich nicht gar so schnell. Aber das sind halt Märkte, die spielen solche Ankündigungen.
(quelle für Sondervermögen: https://www.dashboard-deutschland.de/wertpapiere_finanzen/oeffentliche_finanzen )
Und bei geruhsameren Nachdenken muss man immer eins in Betracht ziehen: die genannten Programme sind zwar riesig, aber sie werden sich auch auf einen lange, langen Zeitraum erstrecken. Denken Sie mal, wie ewig es dauert, in Deutschland eine Brücke zu sanieren oder gar neu zu bauen. Und erst wenn die Rechnungen eingehen, werden auch die Anleihen nötig. Ich erwähne mal ein Beispiel: 2022 schuf unser scheidender Kanzler nach Ausbruch des Ukrainekrieges das „Sondervermögen Bundeswehr“ mit atemberaubend klingenden 100 Milliarden Euro. Raten Sie mal, wie viel davon in zweieinhalb Jahren ausgegeben und entsprechend refinanziert worden sind? Antwort: 23 Milliarden, nicht einmal ein Viertel.
Klar, dass all dies – wenn es denn durchkommt – eine Belastung für den Anleihenmarkt sein wird. Aber die Frage ist doch in welcher Weise? Ich tippe mal, dass das bei einer Zinsermäßigung der Europäischen Zentralbank am langen Ende bremst, aber sie nicht völlig konterkariert. Die Notenbank hat – wie die Grafik zeigt, den Kapitalmarktzins um gut 3,8 Prozentpunkte steigen lassen. Sie kann ihn auch wieder runterbringen, wenn sie denn will. Am Ende siegt in dieser Hinsicht zumeist die Notenbank.
Letzter Themenwechsel. Eine Entlastung – auch bei Zinseinnahmen – könnte theoretisch am 26 März kurz nach 10:00 Uhr anstehen. Sechs – bald ehemalige – FDP-Bundestagsabgeordnete haben nämlich in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie fordern, die Sonderabgabe, volkstümlich „Soli“, auch für Unternehmen, Gutverdiener und Anleger abzuschaffen (Az. 2 BvR 1505/209). Das Argument: die Weitererhebung sei mit Auslaufen des „Solidarpakts II“ Ende 2019 verfassungswidrig geworden und monieren die ungleiche steuerliche Behandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern.
(Quelle: Börse.online, 10.3.25, https://www.boerse-online.de/nachrichten/geldundvorsorge/milliardenschwere-entscheidung-kein-soli-zuschlag-mehr-auf-zinsen-und-dividenden-20375934.html )
Würden die Verfassungsrichter den Soli für verfassungswidrig erklären, fehlen allein dieses Jahr knapp 13 Milliarden Euro in der Staatskasse. Im Extrem müsste der Bund sämtliche Soli-Einnahmen seit 2020 zurückzahlen – immerhin 65 Milliarden Euro. Obwohl ich die Begründung für stichhaltig halte, kann ich nicht recht an so ein gravierendes Urteil glauben. Wie ich Juristen kenne, werden sie schon wieder eine Formel finden, den Staat nicht allzu sehr in Verlegenheit zu bringen. Aber das ist meine persönliche, juristisch wenig bis gar nicht fundierte Einschätzung. Als Nutznießer einer Rückzahlung würde ich ja gerne dran glauben.
Noch kurz zur Geschichte des Soli: Er wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit zunächst nur für ein Jahr ein Jahr eingeführt. Inzwischen gibt es ihn mehr als drei Jahrzehnte. Seit 1998 liegt der volle Satz der „Ergänzungsabgabe“ bei 5,5 Prozent. Seit 2021 entfällt der Soli durch Einführung einer Freigrenze für 90 Prozent der Steuerpflichtigen und nur sechs Millionen Bürger müssen die Abgabe auf Arbeitseinkommen und Kapitalerträge entrichten. Wie irre ist das denn, eine Auswahl von Deutschen blecht noch immer für die Kosten der Einheit? Erinnert bisschen an die Sektsteuer zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte, aber da gab es keine soziale Differenzierung oder halt Diffamierung.